Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftsingenieurwesen

Bachelor

auslaufend zum WS 2025/26

Vorlesungsverzeichnis

WI: Regelung Übergang vom siebensemestrigen Bachelor auf den viersemestrigen Master

1. Die Einschreibung in den Master WI "alt" (3. Fachsemester) war letztmalig zum Sommersemester 2023 möglich.

2. Wird der Bachelor WI "alt" (7. Fachsemester) ab dem Sommersemester 2023 bestanden, erfolgt auf Antrag eine Einschreibung in den Master WI "Neukonzeption" (4. Fachsemester).

3. Der Antrag auf Einschreibung erfolgt wie bisher (Fachwechselantrag).

4. Ein Antrag auf Anerkennung (aus Wahlpflichtleistungen WiWi + Ing.wis. Bachelor) für max. 10 LP im freien Wahlbereich des Masters kann gestellt werden. Zudem wird das Modul „Mess- und Regelungstechnik“ (bei Studienrichtung MB), im Falle des Bestehens im Bachelor, im Pflichtbereich des Masters WI-MB angerechnet.

Wirtschaftsingenieurwesen (WI)

Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens kombiniert als Schnittstellendisziplin gleichberechtigt wirtschaftliche und technische Inhalte. Zur Wahl stehen fünf eigenständige Fachrichtungen von Chemie über Elektrotechnik, Informatik und Maschinenbau bis hin zu Umwelt- und Verfahrenstechnik. Somit liegt der Fokus bei diesem Studiengang auf der Interdisziplinarität zwischen Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften und die Absolventinnen und Absolventen sind mit den Denkweisen von Ingenieuren und Kaufleuten gleichermaßen vertraut. Die Absolventinnen und Absolventen haben ein breites, teilweise vertieftes und integriertes Wissen und Verstehen der grundlegenden Bereiche der Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften nachgewiesen, was sie für die meisten Bereiche eines Unternehmens qualifiziert. Zudem sollten die Absolventinnen und Absolventen dieses Wissen und Verständnis auf Tätigkeiten in Wissenschafts- und Berufspraxis anwenden können und Problemlösungen auf operativer Ebene in ihrem Fachgebiet erarbeiten und/oder weiterentwickeln sowie das eigene Handeln aufgrund der Beherrschung von grundlegenden wissenschaftlichen Arbeitstechniken begründen. Die Absolventinnen und Absolventen sollten vorhandene Wissenschaftskommunikation wahrnehmen, reflektieren und verarbeiten können sowie in der Lage sein, das Ergebnis ihres Analyseprozesses schriftlich und mündlich zielgruppengerecht zu präsentieren. Neben dem empfohlenen Einstieg in ein konsekutives Masterstudium qualifiziert der Bachelorabschluss Absolventinnen und Absolventen primär für operative Aufgaben in Industrie und Wirtschaft. Absolventinnen und Absolventen werden meist in technisch-wirtschaftlichen Querschnittsfunktionen, bspw. im Projektmanagement, in der Qualitätssicherung oder im Vertrieb, eingesetzt.

Wirtschaftsingenieurwesen in der Fachrichtung:

Studiengangsstruktur

Kurzübersicht Curriculum

Die Übersicht zeigt die wirtschaftswissenschaftlichen Wahl- und Pflichtmodule in den Bachelorstudiengängen.

Kurzübersicht über die Curricula der Bachelorstudiengänge

Optimaler Studienverlaufsplan

Zur besseren Planung des Studiums im Bachelor findet sich hier ein Stundenplan über das gesamte Studium. Dieser Plan ist immer eine jeweilige Bestandsaufnahme und ist nicht für die Zukunft garantiert (Markow-Kette erster Ordnung).

Optimaler und (nahezu) überschneidungsfreier Studien(verlaufs)plan im Bachelor

Studienprojekt

In dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist als eine wissenschaftliche Arbeit ein Studienprojekt abzuleisten.

Nach der Bachelorprüfungsordnung ist ein Studienprojekt wie folgt definiert:

Ein Studienprojekt ist eine Veranstaltungsform, die in besonderem Maße die selbstständige und koordinierte Arbeit an zusammenhängenden Themen bzw. Problemzusammenhängen im Rahmen eines Teams ermöglicht und zu entsprechenden substantiellen Ergebnissen führt. Dabei können Lehrkräfte aus verschiedenen Fachgebieten zusammenarbeiten.

Die Prüfungslleistung erfolgt in Form einer schriftlichen Ausarbeitung oder einer Präsentation.

Der Umfang eines Studienprojektes ist mit dem eines Projektseminars oder einer einfacheren Studienarbeit im Diplomstudiengang vergleichbar.

Für ein Studienprojekt gibt es keine zeitliche Befristung. Entsprechend den 6 ECTS-Punkten, ist ein Studienprojekt auf 180 Stunden pro Person angesetzt.

Angebote von Studienprojekten (im wirtschaftlichen Bereich) finden sich im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen im KIS. Meist aber muss man sich direkt an die Lehrstühle/Fachgebiete wenden, um ein Studienprojekt bearbeiten zu können.

Wird das Studienprojekt im technischen Bereich absolviert, so muss die Bachelorarbeit im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften erfolgen und umgekehrt.

Anmeldeformulare sind auch im Prüfungsamt erhältlich.

Aktuelle PO-Änderungen

Der Anhang der Wahl- und Pflichmodule wird semesterweise aktualisiert.

 

Weitere Änderungen stehen derzeit nicht an.

Grundsatzbeschlüsse und Verfahrensregelungen zu den Prüfungsordnungen

Notwendige erstmalige Anmeldung der Bachelorarbeit

Die erstmalige Anmeldung für die Bachelorarbeit wird auf das Ende des zehnten Fachsemesters festgelegt. Falls die erstmalige Ausgabe bis zum Ende des zwölften Fachsemesters nicht erfolgt ist oder als nicht erfolgt gilt, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden.

Übergangsfrist:

Für Studierende, die im Wintersemester 2016/2017 im dritten oder höheren Fachsemester im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Kaiserslautern eingeschrieben sind gelten folgende abweichende Übergangsregelung: Als Meldefrist wird das Ende des Wintersemester 2020/2021 bestimmt.

Technisches Grundpraktikum

Für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen in den Fachrichtungen

  • Maschinenbau
  • Umwelt- und Verfahrenstechnik
  • Elektrotechnik

wird als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ein 6-wöchiges technisches Grundpraktikum verlangt. Die Praktika müssen bis zumEnde des 4. Fachsemesters nachgewiesen werden.

Die sechs Wochen können zeitlich getrennt und bei verschiedenen Unternehmen absolviert werden. Praktikumsplätze finden sich bei nahezu allen Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten. Die Praktikumsplätze sind eigenständig zu suchen.

Praktikantenberichte, Zeugnisse etc. sind nicht erforderlich. Der Praktikumsnachweis ist im Dekanat (Geb.42, Raum 126) abzugeben.

Sollte die Abgabe nicht zum Ende des 4. Fachsemesters vorliegen, so erfolgt die Rücknahme der Zulassung.

Wichtige Hinweise

Die Anmeldung zu den Bachelorseminaren erfolgt jeweils am Ende des Vorsemesters über das KIS-Office.

Die Bewerbung für einen Seminarplatz erfolgt über mehrere Bewerbungsrunden. In jeder Bewerbungsrunde erfolgt die Bewerbung auf jeweils einen Seminarplatz. Mehrfachbewerber werden vom Anmeldeverfahren entfernt.

Die Anmeldung zu den Bachelorseminaren erfolgt über das KIS-Office unter:

Wirtschaftswissenschaften/Seminarangebot Wintersemester 2021_22/Bachelorseminare

Das Vergabeverfahren für Seminare im Wintersemester 2021/22 startet Anfang Juli 2021.

Das Vergabeverfahren startet für das Sommersemester 2021 am 1. Mai 2021. Das Vergabeverfahren wird bis spätestens am 6. Mai beendet sein.

Die Bewerber um eine Bachelorarbeit können sich für ihre erste und zweite Präferenz über das KIS-Office anmelden.
Die Zuteilung erfolgt nach Präferenzen. Sind mehr Anmeldungen für ein Lehrgebiet vorhanden als Plätze verfügbar, so liegt die Auswahl bei den Lehrstühlen. Kommen sowohl die erste, wie die zweite Präferenz nicht zum Zuge erfolgt eine automatische Umverteilung entsprechend der noch freien Kapazitäten.
Diejenigen, die im Sommersemester 2021 eine Bachelorarbeit schreiben möchten, tragen sich vom im KIS ein. Bitte tragen Sie sich dann jeweils einmal in die erste und zweite Präferenz ein.  Die Eintragungsmöglichkeiten finden Sie im KIS-Office unter dem Sommersemester 2021:


Anmeldungen zu den Bachelorarbeiten SoSe2021
- Anmeldungen erste Präferenz
- Anmeldungen zweite Präferenz

und dann Fachgebiet und Professor*in

Bitte nur jeweils bei einem Betreuer eintragen! Zuwiderhandlungen werden mit dem Entfernen aus dem Vergabeverfahren bestraft.

Die Gesamtkapazität wird der Anzahl der Bewerbungen entsprechen.

Eine formale Anmeldung beim Prüfungsamt ist zum jeweiligen Anmeldedatum erforderlich! (Formblatt)

Achtung: Einen einheitlichen Starttermin gibt es nicht mehr. Der Anmeldungstermin der Bachelorarbeit wird mit dem ausgebenden Betreuer vereinbart.

Im Wintersemester werden die Zeiten wie folgt sein:
Start: ca. 15. Oktober
Ende: ca. 20. Oktober


Hinweis: Für Bachelorarbeiten in den technischen Fächern, wenden Sie sich bitte direkt an die technischen Lehrstühle.

  1. Es finden zwei Prüfungstermine in einem Semester statt (ggf. im ersten Monat des Folgesemesters). Im Folgesemester wird keine Prüfung angeboten.
  2. Die Prüfungsanmeldung durch die Studierenden findet zur regulären Prüfungsanmeldungsphase statt. Die Studierenden können zwischen beiden Terminen wählen. Keine Anmeldung für beide Termine möglich.
  3. Die Prüfungsergebnisse sollen innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Prüfung veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist der Termin für die Einsichtnahme bekannt zu geben, dieser sollte spätestens zwei Wochen vor der Wiederholungsprüfung stattfinden.
  4. Alle Studierenden, welche beim ersten Termin nicht bestanden haben, sich wieder abgemeldet haben oder sich zum ersten Termin krank gemeldet haben, können sich bis eine Woche vor der zweiten Prüfung persönlich im Prüfungsamt für diese anmelden.
  5. Mündliche Ergänzungsprüfungen sind hiervon unberührt und können nach der zweiten Prüfung zu Beginn des folgenden Semesters stattfinden. 

Derzeit gilt diese Regelung für die Modulprüfungen:

  • Grundzüge der Makroökonomik (15.03.19 und 18.04.19)
  • Einführung in die VWL und Mikroökonomik (24.08.19 und 30.10.19)
  • Steuern und Wirtschaftsprüfung (27.08.19 und 06.11.19)

Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation (Förderungshöchstdauer 6 Semester) und im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Förderungshöchstdauer 7 Semester) werden als Mindestleistungen gefordert:

a) Nach Ende des 4. Fachsemesters:
80 Leistungspunkte

b) Nach Ende des 5. Fachsemesters:
105 Leistungspunkte

c) Nach Ende des 6. Fachsemesters:
130 Leistungspunkte

Die Förderung endet mit dem Ablauf des 6. bzw. 7. Fachsemesters, auch wenn bei Erfüllung des obigen Mindestkataloges noch ein oder mehrere Semester für den Abschluss des Studiums erforderlich sein sollten.
In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit usw.) kann bei Nichterfüllung obiger Nachweise die Bewilligung von Ausbildungsförderung von einer Sonderprüfung abhängig gemacht werden.

Eignungskriterien

Zu den technischen Fachrichtungen

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