Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Neukonzeption der WiWi-Studiengänge

WICHTIG

Es ist dringend zu beachten, dass die unten aufgeführten Überführungshinweise nur für den Fall gelten, dass innerhalb eines Studiengangs von der alten Prüfungsordnung (bis SoSe 2021) in die neue Prüfungsordnung (seit WS 21/22) gewechselt wird.


Für Wechsler:innen des Studiengangs (z.B. von B.Sc. BWL tQ zu B.Sc. BWL) gelten diese Hinweise ausdrücklich nicht!

Es wird strikt zwischen dem PO- und Studiengangwechsel unterschieden. Bei einem PO-Wechsel gilt die vom Prüfungsausschuss verabschiedete Übergangsregelung. Hier ist es möglich, dass aufgrund der Komplexität des Übergangs, nicht gleichwertige Module ersetzt werden. Im Falle eines Studiengangwechsels wird grundsätzlich das Anerkennungsverfahren angestoßen, in dem inhaltliche Überschneidungen sowie Kompetenzen geprüft werden. Demnach ist eine Anerkennung von nicht gleichen Modulen (auch unabhängig von einem vorherigen PO-Wechsel) nicht möglich.

 

Beispiel:

 

1. PO-Wechsel zum WS 2021/2022 (Studiengang: BWL):

  • Modul „BWL I“ wird durch „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ ersetzt (gem. Übergangsregelung des Prüfungsausschusses Wiwi)

 

2. Studiengangwechsel zum SS 2022 (BWL zu BWL-tQ):

  • Antrag auf Studiengangwechsel + Antrag auf Anerkennung wird gestellt;
  • Unter anderem soll „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ auf BWL I anerkannt werden;
  • Anerkennungsprüfung erfolgt;
  • Es wird festgestellt, dass Inhalte sowie Kompetenzen nicht in der Menge vergleichbar sind, sodass dieses Modul nicht anerkannt werden kann
  • Ggf. kann die Anerkennung einer Kombination mehrerer Module für ein anderes Modul beantragt werden. Falls z.B. neben dem Modul "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" auch "Finanzberichterstattung" absolviert wurde, können "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" + "Finanzberichterstattung" in Kombination für BWL I anerkannt werden. Alternativ kann "Finanzberichterstattung" + "Steuern und Wirtschaftsprüfung" als das neue Modul "Finanzberichterstattung und Steuern" anerkannt werden. Eine Anerkennung der Kombination "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" + "Finanzberichterstattung" + "Steuern und Wirtschaftsprüfung" für BWL I und "Finanzberichterstattung und Steuern" ist ebenfalls möglich.
  • Weitere Möglichkeiten der Anerkennung von Kombinationen sind folgende:

Für BWL II: Im Falle eine Studiengangwechsels kann sich ein*e Student*in auf Antrag für die bestandenen Module:

  • Marketing (6 CP)
  • Grundlagen der Führung (6 CP)
  • Strategic Management (6 CP)
  • Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft (6 CP)

das Modul BWL II (6 CP) sowie eine Gesamtnote für den Profilbereich „Management“ (exkl. Seminar) anerkennen lassen. Die Modulnote für BWL II entspricht dem Mittelwert diese vier Module. Für den Profilbereich „Management“ gibt es eine Gesamtnote, die ebenfalls dem Mittelwert dieser vier Module entspricht. Andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen Marketingmanagement, Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung sowie Strategy and Technology als Anerkennung für BWL II sind ausgeschlossen.

 

Für BWL III: Im Falle eines Studiengangwechsels kann sich ein*e Student*in auf Antrag für die bestandenen Module:

  • Produktion (6 CP)
  • Logistik I oder Logistik II (3 CP)
  • Operations Research I (3 CP)

das Modul BWL III (6 CP) sowie das Modul „Operations Management I“ anerkennen lassen. Die Modulnote für BWL III entspricht dem Mittelwert dieser drei Module. Für das Modulnote im Fach „Operations Management I“ wird die Note des Moduls „Produktion“ herangezogen. Andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen Operations Management I oder II, Management Science I oder II und Logistics Management I oder II als Anerkennung für BWL III sind ausgeschlossen. WICHTIG: Für BWL III bedeutet dies, dass dadurch die eigentliche Anerkennung (OM I+II, MS I, LM I oder LM II) verloren geht und dann nur noch BWL III plus OM I anerkannt wird.

Jedoch erfolgt die beschriebene Anerkennung dieser Kombinationen nicht automatisch. Für die Anerkennung dieser Kombinationen ist zwingend ein Antrag an das Prüfungsamt zu stellen.

Aktualisierte Informationen zur neuen Studienstruktur (Stand: Mai 2023)

Es wird allen WI-Studierenden dringend ans Herz gelegt, wenn Sie nicht bis zum Sommersemester 2023 mit dem 7-semestrigen Bachelor fertig werden, sich rechtzeitig und sinnvollerweise in den 6-semestrigen Bachelor umzuschreiben.

Zum Wintersemester 2022/23 werden sich die Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen des FB Maschinenbau und Verfahrenstechnik ändern. Eine Veröffentlichung der Studienverlaufspläne erfolgt unmittelbar nach der Reakkreditierung der MV-Studiengänge, voraussichtlich im April 2022.

  • Letztmalige Einschreibung in Master-WI (3 Semester) zum Sommersemester 2023 (für diejenigen, die aktuell noch in den Bachelor-WI (7 Semester) an der TUK/RPTU eingeschrieben sind)
  • Erstmalige Einschreibung in Master-WI (4 Semester) zum Wintersemester 2022/2023 (für externe Bewerber*innen und für Personen, die den 6-semestrigen Bachelor-WI an der TUK/RPTU studieren)
  • Ab Wintersemester 2023/2024 nur noch Einschreibungen in Master-WI (4 Semester)
  • Übergangsfrist für den freiwilligen Wechsel vom Bachelor-WI (7 Semester) in den Bachelor-WI (6 Semester) wird um ein Jahr verlängert bis 31.03.2023, so dass ggfs. mehr Personen in den Bachelor-WI (6 Semester) wechseln und im Anschluss in den Master-WI (4 Semester) wechseln können
  • Die Einschreibung in den Master WI "alt" (3. Fachsemester) war letztmalig zum Sommersemester 2023 möglich.
  • Wird der Bachelor WI "alt" (7. Fachsemester) ab dem Sommersemester 2023 bestanden, erfolgt auf Antrag eine Einschreibung in den Master WI "Neukonzeption" (4. Fachsemester).
  • Der Antrag auf Einschreibung erfolgt wie bisher (Fachwechselantrag).
  • Ein Antrag auf Anerkennung (aus Wahlpflichtleistungen WiWi + Ing.wis. Bachelor) für max. 10 LP im freien Wahlbereich des Masters kann gestellt werden. Zudem wird das Modul „Mess- und Regelungstechnik“ (bei Studienrichtung MB), im Falle des Bestehens im Bachelor, im Pflichtbereich des Masters WI-MB angerechnet.
  • Eine Unterbrechensphase nach dem 7-semestrigen Bachelor wird nach Sommersemester 2023 wie eine externe Bewerbung für den 4-semestrigen Master gewertet
  • Das Auslaufen des Master-WI (3 Semester) wird ebenfalls nach hinten verschoben werden, und zwar bis Ende Wintersemester 2025/2026.

Für die BWL/BWLtQ-Studiengänge muss der Wechsel in die neue Studienstruktur bis zum 31. März 2022 erfolgen. Mit und ab dem Wintersemester 2023/24 ist das Lehrangebot im Bachelor nach alter Struktur nicht mehr im vollem Umfang gegeben! Wer nicht in den kommenden 3 Semestern fertig wird, sollte dringend wechseln!

Für den Master ist keine Exceltabelle notwendig. Eine formlose E-Mail an die Abt. für Prüfungsangelegenheiten reicht.

Zu den FAQs bitte nach unten scrollen!

 

 

Was ist für den Wechsel in die neue Studienstruktur zu beachten?

Alle, die im Bachelor-WI  in die neuen Studienstruktur wechseln möchten, müssen den ausgefüllten Antrag (unter: https://wiwi.rptu.de/studium/rund-ums-studium-alt/neukonzeption )

bis zum 31. März 2023 an das Prüfungsamt per E-Mail schicken:  zv-abt42-wi(at)verw.uni-kl.de. Danach ist ein Wechsel nicht mehr möglich.

Übergangstabelle (pdf)

Ergänzende Hinweise:

  1. Vorbehaltlich der anstehenden  Entscheidung des Prüfungsausschusses (ggf. als zuvor Enzelfallentscheidung) kann "Führen in globaler Verantwortung" auch in den Wahlbereich des Masterstudiums eingebracht werden.
  2. Für diejenigen, die KER und/oder FiBer vermeintlich von 4 LP auf 6 LP aufstocken wollen, dies ist für einen Studiengangswechsel innerhalb desselben Studiengang von "alt" auf "neu" nicht erforderlich, hier gilt 4 = 6.
  3.  Bereich Maschinenbau
    Im Nichtbestehens Fall (bei Überführung) werden die Fehlversuche nicht mitgenommen, da diese in der Neukonzeption weder im Pflicht- noch Wahlpflichtbereich gelistet sind.
  4. Im Bestehens Fall können die Module „MEL II“ + „Energietechnik I“ im Wahlpflichtbereich „Vertiefung des Maschinenbaus“ oder Master eingebracht werden.

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FAQs und Hinweise zur Excel-Wechsel-Tabelle und zur Übergangstabelle

Bachlor BWL/BWL-tQ:

  • „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ können und müssen einmal(!), entweder als BWL I oder BWL II, eingebracht werden
  • Diejenigen Module, die als BWL I, BWL II oder BWL III eingebracht wurden, können kein zweites Mal im Profilbereich eingebracht werden
  • Alles, was nicht eingebracht werden kann, kann in den freien Wahlbereich eingebracht werden

Bachlor WI:

  • „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ können und müssen einmal(!), entweder als BWL I oder BWL II, eingebracht werden
  • Diejenigen Module, die als BWL I, BWL II oder BWL III eingebracht wurden, können kein zweites Mal im Profilbereich eingebracht werden
  • Überführung von „Finanzberichterstattung“ und „Kosten- und Erlösrechnung“ von 4 LP auf 6 LP erfolgt 1:1 (bzw. 4=6)
  • Übrige Module (auch aus dem technischen Bereich), die nicht eingebracht werden können, können in den freien Wahlbereich des Masters WI eingebracht werden, maximal bis zu 10 LP, ansonsten als Zusatzleistung
  • WI-MB: Maschinenelemente II und Energietechnik I können in die Vertiefung des Maschinenbaus verschoben werden oder in den Master in den allgemeinen Wahlbereich oder den Wahlplichtbereich eingebracht werden. Mess- und Regelungstechnik wird Pflicht im Master WI-MB

Master BWL/BWL-tQ/WI:

  • Quantitative Methoden mit 6 LP kann für beides, Quantitative Methoden und Qualitative Methoden mit je 4 LP, eingebracht werden, jeweils mit gleicher Note
  • Vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses kann "Führen in globaler Verantwortung" auch in den freien Wahlbereich des Masterstudiums eingebracht werden.
  • Master BWL: Es sind drei wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunkte aus den Profilbereichen Management, Accounting & Finance, Intelligence, Logistics & Operations, Economics & Sustainability zu wählen. Die Schwerpunkte können aus einem, aus zwei oder aus drei Profilbereichen stammen. Die belegten Profilbereiche werden im Zeugnis ausgewiesen.
  • Master BWL-tQ: Es sind zwei wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunkte aus den Profilbereichen Management, Accounting & Finance, Intelligence, Logistics & Operations, Economics & Sustainability zu wählen. Die Schwerpunkte können aus einem oder aus zwei Profilbereichen stammen. Die belegten Profilbereiche werden im Zeugnis ausgewiesen.

Übergangs- und Schlussregelungen

Zudem sind folgende Übergangs- und Schlussregelungen zu beachten:

  1. Ein Wechsel von alter in die neue Struktur ist nur auf Antrag möglich. Frist zur Antragstellung ab Veröffentlichung PO für das Wintersemester 2021/22 bis zum 31. Oktober 2021. und für das Sommersemster 2022 bis zum 31. März 2022.  Ein "Rückwechsel" ist nicht möglich.
  2. Module, welche gesplittet wurden (Beispiel siehe "Produktion") werden im Falle des Nichtbestehens nicht überführt. Im Bestehens-Fall wird überführt.
  3. Wurde aus mehreren Modulen ein Modul modelliert, so gilt das Verfahren aus Punkt 2.
  4. Letztmalige Einschreibung in den 3-semestrigen MA-WI zum SoSe 2023 (FBR vom 08.02.2022)
  5. Erstmalige Einschreibung in den 4-semestrigen MA-WI zum WS 2022/2023
  6. Dringende Empfehlung: Studierende mit weniger als 120 LP im BA alte Struktur sollten in die neue Struktur wechseln.
  7. Einschreibungen in den „neuen“ Master BWL erfolgen ab dem WiSe 2021/2022 nur noch in die neue PO.
  8. Auslaufen der alten Bachelorstudiengänge:
  • BWL/BWL-tQ zum Ende SoSe 2025
  • WI zum WiSe 2025/2026 (für Studierende in integierten Studiengang WiSe 2026/2027)

9. Auslaufen der Masterstudiengänge: 

  • BWL/BWL-tQ zum SoSe 2023 
  • WI zum WiSe 2025/26 (auch für Studierende in integierten Studiengang) (FBR vom 08.02.2022)

Beschluss des FBR vom 26. Mai 2021 und aktualisiert vom 08.02.2022

Regelungen bei Studiengangswechsel alt zu neu (z.B. WI zu BWL tQ)

  1.  BWL II:

 

Im Falle eine Studiengangwechsels kann sich ein*e Student*in auf Antrag für die bestandenen Module:

  • Marketing (6 CP)
  • Grundlagen der Führung (6 CP)
  • Strategic Management (6 CP)
  • Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft (6 CP)

das Modul BWL II (6 CP) sowie eine Gesamtnote für den Profilbereich „Management“ (exkl. Seminar) anerkennen lassen. 

Die Modulnote für BWL II entspricht dem Mittelwert diese vier Module.

Für den Profilbereich „Management“ gibt es eine Gesamtnote, die ebenfalls dem Mittelwert dieser vier Module entspricht. 

 

Andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen

  • Marketingmanagement
  • Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung
  • Strategy and Technology

als Anerkennung für BWL II sind ausgeschlossen.

 

  1. BWL III: 

 

Im Falle eines Studiengangwechsels kann sich ein*e Student*in auf Antrag für die bestandenen Module:

  • Produktion (6 CP)
  • Logistik I oder Logistik II (3 CP)
  • Operations Research I (3 CP)

das Modul BWL III (6 CP) sowie das Modul „Operations Management I“ anerkennen lassen. 

Die Modulnote für BWL III entspricht dem Mittelwert dieser drei Module.

Für das Modulnote im Fach „Operations Management I“ wird die Note des Moduls „Produktion“ herangezogen.

 

Andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen

  • Operations Management I oder II
  • Management Science I oder II 
  • Logistics Management I oder II 

als Anerkennung für BWL III sind ausgeschlossen.

 

WICHTIG: Für BWL III bedeutet dies, dass dadurch die eigentliche Anerkennung (OM I+II, MS I, LM I oder LM II) verloren geht und dann nur noch BWL III plus OM I anerkannt wird. 

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