Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftsingenieurwesen

Master

Master Wirtschaftsingenieurwesen

Das Masterprogramm baut auf den bereits aus den Bachelor-Studiengängen bekannten Fachrichtungen auf und vertieft sowohl deren wirtschaftswissenschaftliche als auch technische Inhalte. Das Studium schließt im 3. Semester mit der Masterarbeit ab und qualifiziert die Absolventen auf diesen zwei Wissensgebieten. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion und befähigt die Absolventen zu anspruchsvollen Aufgaben in der Industrie, da im Rahmen des Studiums die Grundlagen für spätere Führungsaufgaben gelegt werden. Der Studiengang bereitet auf Berufsbilder vor, die eine erhöhte Qualifikation als Ingenieur des Wirtschaftsingenieurwesens erfordern. Er zielt auf die Ausbildung von Verantwortungsträgern in Fach- und Führungspositionen von Wirtschaftsunternehmen und des wissenschaftlichen Nachwuchses ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Master- Studiums wird der akademische Titel Master of Science (Wirtschaftsingenieurwesen), abgekürzt M.Sc., verliehen. Dieser Abschluss bietet den Einstieg in ein Promotionsstudium, das an der TU Kaiserslautern entweder in den technischen Fachbereichen oder im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durchgeführt werden kann.

Zugangsvoraussetzungen

Bachelorabschluss des Wirtschaftsingenieurwesens an der TUK/RPTU oder Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkte ohne Praxisanteile und den folgenden Vorkenntnissen:

Wirtschaftswissenschaften

Betriebswirtschaftslehre

36 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen Kosten- und Erlösrechnung, Finanzberichterstattung, Produktion/Logistik, Marketing, Investition und Finanzierung, Personal, Organisation und Operation Research, Strategisches Management

Volkswirtschaftslehre

12 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen Mikroökonomik, Makroökonomik

Rechtswissenschaften

9 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in Zivilrecht und einer weiteren Rechtsspezialisierung

Wissenschaftliche Grundlagen

8 Leistungspunkte

Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftstheorie

Studienrichtung Maschinenbau im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten

Mathematische und statistische Methoden

38 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science

Maschinenelemente, Technische Mechanik, Thermodynamik und Werkstoffkunde

50 Leistungspunkte

Studienrichtung Energie- und Verfahrenstechnik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten

Mathematische und statistische Methoden

38 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science

Technische Mechanik, Bioverfahrenstechnik, Mechanische Verfahrenstechnik und Energieverfahrenstechnik

50 Leistungspunkte

Studienrichtung Elektrotechnik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten

Mathematische und statistische Methoden

38 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science

Experimentalphysik, Elektrotechnik, Elektronik, Messtechnik, Informationsverarbeitung

50 Leistungspunkte

Studienrichtung Informatik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkte

Mathematische und statistische Methoden

30 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science

Softwareentwicklung

26 Leistungspunkte

Informationssysteme

20 Leistungspunkte

Studienrichtung Chemie im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten

Mathematische und statistische Methoden

24 Leistungspunkte

Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science

Physikalische Grundlagen, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie

60 Leistungspunkte

Ferner sind  nachzuweisen:

Englischnachweis ab Stufe C1

Für alle Nicht-Deutschmuttersprachler zusätzlich:

  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): TDN Stufe 4
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Stufe 2
  • Für Bachelorabsolventen eines deutschsprachigen Bachelorstudiengangs entfällt die Nachweispflicht.

Masterprüfungsordnung §2

 

Studiengangsstruktur

Wechsel vom Bachelor in den Master innerhalb der TUK

Wenn Sie vom Bachelor ins Masterstudium übergehen möchten, wird das Studiengangwechsel genannt. Dafür ist der Antrag innerhalb der Bewerbungsfristen online zu beantragen.

Antrag auf Studiengangwechsel

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