
Master Wirtschaftsingenieurwesen
Das Masterprogramm baut auf den bereits aus den Bachelor-Studiengängen bekannten Fachrichtungen auf und vertieft sowohl deren wirtschaftswissenschaftliche als auch technische Inhalte. Das Studium schließt im 3. Semester mit der Masterarbeit ab und qualifiziert die Absolventen auf diesen zwei Wissensgebieten. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion und befähigt die Absolventen zu anspruchsvollen Aufgaben in der Industrie, da im Rahmen des Studiums die Grundlagen für spätere Führungsaufgaben gelegt werden. Der Studiengang bereitet auf Berufsbilder vor, die eine erhöhte Qualifikation als Ingenieur des Wirtschaftsingenieurwesens erfordern. Er zielt auf die Ausbildung von Verantwortungsträgern in Fach- und Führungspositionen von Wirtschaftsunternehmen und des wissenschaftlichen Nachwuchses ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Master- Studiums wird der akademische Titel Master of Science (Wirtschaftsingenieurwesen), abgekürzt M.Sc., verliehen. Dieser Abschluss bietet den Einstieg in ein Promotionsstudium, das an der TU Kaiserslautern entweder in den technischen Fachbereichen oder im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durchgeführt werden kann.
Zugangsvoraussetzungen
Bachelorabschluss des Wirtschaftsingenieurwesens an der TUK/RPTU oder Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkte ohne Praxisanteile und den folgenden Vorkenntnissen:
Wirtschaftswissenschaften | |
Betriebswirtschaftslehre | 36 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen Kosten- und Erlösrechnung, Finanzberichterstattung, Produktion/Logistik, Marketing, Investition und Finanzierung, Personal, Organisation und Operation Research, Strategisches Management |
Volkswirtschaftslehre | 12 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen Mikroökonomik, Makroökonomik |
Rechtswissenschaften | 9 Leistungspunkte Kompetenznachweis in Zivilrecht und einer weiteren Rechtsspezialisierung |
Wissenschaftliche Grundlagen | 8 Leistungspunkte Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftstheorie |
Studienrichtung Maschinenbau im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten | |
Mathematische und statistische Methoden | 38 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science |
Maschinenelemente, Technische Mechanik, Thermodynamik und Werkstoffkunde | 50 Leistungspunkte |
Studienrichtung Energie- und Verfahrenstechnik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten | |
Mathematische und statistische Methoden | 38 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science |
Technische Mechanik, Bioverfahrenstechnik, Mechanische Verfahrenstechnik und Energieverfahrenstechnik | 50 Leistungspunkte |
Studienrichtung Elektrotechnik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten | |
Mathematische und statistische Methoden | 38 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science |
Experimentalphysik, Elektrotechnik, Elektronik, Messtechnik, Informationsverarbeitung | 50 Leistungspunkte |
Studienrichtung Informatik im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkte | |
Mathematische und statistische Methoden | 30 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science |
Softwareentwicklung | 26 Leistungspunkte |
Informationssysteme | 20 Leistungspunkte |
Studienrichtung Chemie im Umfang von mindestens 88 Leistungspunkten | |
Mathematische und statistische Methoden | 24 Leistungspunkte Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibende und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme sowie Data Science |
Physikalische Grundlagen, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie | 60 Leistungspunkte |
Ferner sind nachzuweisen:
Englischnachweis ab Stufe C1
Für alle Nicht-Deutschmuttersprachler zusätzlich:
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): TDN Stufe 4
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Stufe 2
- Für Bachelorabsolventen eines deutschsprachigen Bachelorstudiengangs entfällt die Nachweispflicht.
Zu den Studiengängen mit den Fachrichtungen:
Wechsel vom Bachelor in den Master innerhalb der TUK
Wenn Sie vom Bachelor ins Masterstudium übergehen möchten, wird das Studiengangwechsel genannt. Dafür ist der Antrag innerhalb der Bewerbungsfristen online zu beantragen.