Zivilrecht

DozentProf. Dr. Michael Hassemer
Ort42-115
Zeit

Dienstags, 15.30-17.00 Uhr

Donnerstags, 13.45-15.15 Uhr

Beginn

nur im Sommersemester

Prüfung10.03.2025, 08.30-11.30 Uhr, verschiedene Räume in Gebäude 46 (bitte Aushang und Homepage beachten!)

Vorlesung

Werte Studierende,

die Vorlesung ZIVILRECHT wird nur im SoSe gelesen. 

Die komplette Veranstaltung finden Sie hier:

Viel Spaß und Erfolg,

Michael Hassemer

 

 

Gang der Vorlesung

 

Die Vorlesung Zivilrecht widmet sich denjenigen Bereichen des Bürgerlichen Rechts (BGB), die für Studierende mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug von Bedeutung sind.

Dies sind an erster Stelle die Grundlagen des Vertragsrechts im Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere die Rechtsgeschäftslehre, Inhalt und Grenzen der Privatautonomie, das Recht der Willenserklärungen einschließlich ihrer Wirksamkeitsvoraussetzungen und ihrer Auslegung, die Geschäftsfähigkeit, das Recht der Willensmängel (Anfechtung) sowie der Formerfordernisse. Hieran schließt sich der eigentliche Vertragsschluss einschließlich der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen an.

Vom Allgemeinen Teil des BGB führt die Vorlesung in das Schuldrecht: Im Allgemeinen Teil des Schuldrechts wird das Entstehen der Schuldverhältnisse behandelt, weiterhin das sich aus diesen ergebende Pflichtenprogramm sowie das breite Feld der Pflichtverletzungen. Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält an erster Stelle einzelne spezifische Vertragstypen; es folgen Delikts- und Bereicherungsrecht sowie schließlich einige Grundlagen des Sachenrechts. Familien- und Erbrecht sind nicht Gegenstand der Vorlesung.

Die Vorlesung findet nur im SoSe statt.

Skript

Die Skripte zu Zivilrecht bestehen aus  Teil I und Teil II. Die Skripte sind im Sekretariat (42-230) erhältlich, Montags bis Donnerstags am Vormittag.
 

Tutorien