Studiengangwechsel vs. PO-Wechsel

UPDATE vom 21.02.2022 [bei Beispiele für Anerkennungen]: Neue Anerkennungsmöglichkeiten beim Studiengangwechsel (u.a. "BWL II" & "BWL III")  siehe unten

Liebe WiWi-Studierende,

wie ihr im vergangenen Jahr sicherlich mitbekommen habt, wurden zum WS 21/22 unsere Studiengänge neu konzeptioniert. Damit ergeben sich gegebenenfalls einige Fallstricke, um die wir euch hiermit gerne herumlotsen möchten.

Das wichtigste zusammengefasst:

  • Betroffen sind nur diejenigen, die vor dem WS 21/22 angefangen haben, an der TUK zu studieren
  • Es ist zu unterscheiden zwischen Studiengängen in neuer Prüfungsordnung (kurz: PO) (seit WS 21/22) und alter, auslaufender PO (bis SoSe 2021)
  • Es gibt die Möglichkeit, sehr einfach von der alten in die neue PO zu wechseln (⇒ Übergangstabelle)
  • Grundsätzlich sollten alle mit weniger als 120 CP in die neue PO wechseln
  • Letzte Möglichkeit, von der alten in die neue PO zu wechseln, ist zum SoSe 2022 (Stichtag: 31.03.2022)
  • WICHTIG: Studiengangwechsel ≠ PO-Wechsel
  • Beim PO-Wechsel gilt die Übergangstabelle, beim Studiengangwechsel nicht!
  • Studiengangwechsler:innen sollen (ggfs. erneuten) Antrag auf Anerkennung stellen

Disclaimer: Die auf der Seite bereitgestellten Infos haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch ist das nicht rechtlich bindend! Es zählt letztlich immer die jeweilige PO eures Studiengangs. Erste Ansprechpartner sind die Studienmanagerin Frau Dr. Sarbu sowie der Prüfungsausschuss vertreten vom Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Sahling. Im weiteren Verlauf dann auch dann das Prüfunsgamt

Die meisten dieser Infos finden sich auch auf den Seiten des Fachbereichs wiwi.uni-kl.de bzw. insb. unter https://wiwi.uni-kl.de/studium/rund-ums-studium/neukonzeption.

Grundideen der Neukonzeption

  • Die breite generalistische Grundstruktur der Bachelorstudiengänge wird zugunsten einer stärkeren Schwerpunktbildung aufgegeben.
  • Die Bachelor- und Masterarbeiten bekommen eine höhere LP-Zahl und deren Dauer wird entsprechend verlängert.
  • In den BWL-Studiengängen wird ein Mobilitätsfenster (Auslandsmodule, freier Wahlbereich) eingeführt. Auslandsmodule erfordern keine Äquivalenzanerkennung.
  • Das Wirtschaftsingenieurstudium wird von einer 7 plus 3 Bachelor-Masterstruktur auf eine 6 plus 4 Struktur umgestellt

Diese Grundideen wurden von allen Statusgruppen am Fachbereich (Profs, wiss. Mitarbeitern & Studis) ausgearbeitet und verabschiedet. Sie sind zum WS 21/22 in Kraft getreten und seitdem studieren alle Erstis automatisch in dieser neuen PO/diesem neuen Studiengang. Die verschiedenen Studienverlaufspläne findet ihr auch unter Neukonzeption.

Wer sollte in die neue PO wechseln?

Weil die neuen Studiengänge auch für Studis viele Vorteile bringen, raten wir allen, bei denen es sinnvoll scheint, in diese neue PO zu wechseln. Das betrifft also alle, die in der alten PO angefangen haben zu studieren und nicht im nächsten Semester ihren Abschluss machen, also weniger als 120 ECTS gesammelt haben. Die Entscheidung sollte aber jede:r für sich selbst treffen basierend auf dem individuellen Studienfortschritt!

Anrechnung von Leistungen

Da sich die zu absolvierenden Module durch die Neukonzeption teils erheblich verändern (vergleiche hierfür die neuen und alten Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/PO eines Studiengangs), wurde für alle PO-Wechsler:innen eine sehr gutmütige & entgegenkommende Übergangsreglung beschlossen. Diese Übergangstabellen zeigen euch, welche Module ihr euch aus der alten PO in der neuen PO anrechnen lassen könnt. Bitte beachtet die FAQs und Hinweise zur Übergangstabelle.

Formaler Antrag PO-Wechsel

Ein PO-Wechsel ist nur noch zum SoSe 2022 möglich, in dem die entsprechende Excel-Anrechnungs-/Übergangstabelle (zu finden auf Neukonzeption) ausgefüllt bis zum 31.03.2022 an das Prüfungsamt (zv-abt42-wi(at)verw.uni-kl.de) zu senden ist. Später ist ein PO-Wechsel mithilfe der Übergangstabelle nicht mehr möglich!

Wichtige Fragen & Antworten

Frage: Was ist, wenn ich nach dem SoSe von der alten in die neue PO wechseln möchte?
Antwort: Ein direkter PO-Wechsel ist dann nicht mehr möglich. Falls du unschlüssig bist, ob du in der alten PO bleiben oder in die neue PO wechseln solltest, empfehlen wir den PO-Wechsel. Einen einfacheren, besseren Weg als mithilfe der Übergangstabelle gibt es nicht!

Frage: Was ist, wenn ich nach dem SoSe aus der alten PO den Studiengang in die neue PO wechseln möchte?
Antwort: Ein vorgezogener PO-Wechsel (zunächst in die neue PO des bisherigen Studiengangs) kann die Regelungen für den späteren Studiengangwechsel nicht ersetzen. Lies daher bitte unten bei Studiengangwechsel weiter!

Studiengangwechsel

Warum werden Studiengangwechsel nicht so behandelt wie PO-Wechsel?

Für Studiengangwechsel gilt nach wie vor, dass eine (umfangreiche) Anerkennungsprüfung vorgenommen werden muss; weil der Wechsel meist aus freien Stücken geschieht.

Wegen der Komplexität der Neukonzeption wurde für den speziellen Fall der PO-Wechsler:innen hingegen eine sehr entgegenkommende Ausnahmeregelung (s. Übergangstabelle) für einen kurzen Zeitraum (vom WS 21/22 bis SoSe 2022) ermöglicht.

Leider torpediert die Übergangsphase in die Neukonzeption das Credo des Fachbereichs, eine einfache und unkomplizierte Änderung des Studiengangs ohne signifikante Verluste von Studienleistungen durchführen zu können (siehe folgende, aber nicht vollständige Tabelle mit Beispielen), wenn bspw. der technische Anteil im WI nicht gefällt oder zu viel ist.

 

Wechsel von altem Studiengang/alter POin neuen Studiengang/neue POÜbergang mittels Tabelle möglich?
BWLBWL
BWLBWL tQ
BWL tQBWL
BWL tQBWL tQ
WI-MaschinenbauWI-Maschinenbau
WI-MaschinenbauWI-Elektrotechnik
WI-ElektrotechnikBWL tQ

Anerkennungsprüfung

Für die Anerkennung von Leistungen hat der Prüfungsausschuss die Studienmanagerin Frau Dr. Sarbu ernannt. Falls ihr euch Leistungen anerkennen lassen möchtet, müsst ihr dazu ein Formular (”Antrag auf Anerkennung” zu finden auf https://www.uni-kl.de/pruefungsangelegenheiten) ausfüllen und an das Prüfungsamt (zv-abt42-wi(at)verw.uni-kl.de) senden .

Dabei wird für jedes beantragte Modul geprüft, ob die von euch erbrachten Inhalte und Kompetenzen in vergleichbarem Umfang vorliegen (ggfs. auch aus mehreren “alten” Modulen), sodass die Anerkennung des Moduls in der neuen PO möglich ist. Bei diesem Verfahren muss sich an die Anrechnungs- und Anerkennungsordung der TUK gehalten werden.

An dieser Stelle möchten wir explizit auf §2 Abs. 7, 10 sowie §3 Abs. 2 selbiger Ordnung hinweisen:

  • Studienleistungen sollten grundsätzlich anerkannt werden; im Zweifel wenigstens teilweise anerkannt werden.
  • Nichtanerkennungen müssen von der TUK begründet werden.
  • Fehlversuche von noch nicht bestandenen Modulen werden automatisch anerkannt.

Beispiele für Anerkennungen

laut Meldung vom 18.01.2022 sowie Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.02.2022

  1. “Betriebswirtschaftliche Grundlagen” + “Finanzberichterstattung” = “BWL I”1
  2. “Finanzberichterstattung” + “Steuern und Wirtschaftsprüfung” = “Finanzberichterstattung und Steuern”1
  3. “Marketing” + “Grundlagen der Führung” + “Strategic Management” + “Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft” (6 CP) = “BWL II”1 + Profilbereich “Management”1
  4. “Produktion” + “Logistik I” (oder “Logistik II”) + “Operations Research I” = “BWL III”1 + “Operations Management I”2

Dazu gibt es wichtige Hinweise:

  • Die Noten der mit 1 markierten Module werden über den Mittelwert der Noten der eingebrachten Module berechnet.
  • Die Note des mit 2 maktierten Moduls “Operations Management I” entspricht der Note des eingebrachten Moduls “Produktion”.
  • Die Beantragung der Anerkennungskombination 3. (für “BWL II” & Profilbereich “Management”) schließt andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen “Marketingmanagement”, “Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung” oder “Strategy and Technology” als Anerkennung für BWL II aus.
  • Die Beantragung der Anerkennungskombination 4. (für “BWL III” + “Operations Management I”) schließt andere Kombinationen, z.B. mit den Modulen “Operations Management I oder II”, “Management Science I oder II”, “Logistics Management I oder II” als Anerkennung für BWL III aus.
    Wichtig hierbei zudem: In diesem Fall geht die eigentliche Anerkennung (“Produktion” = “Operations Management I + II”, “Operations Research I” = “Management Science I” sowie “Logistik I” [oder “Logistik II”] = “Logistics Management I” [oder “Logistics Management II”]) verloren und nur “BWL III” und “Operations Management I” werden anerkannt.

Studiengangwechsel bereits vollzogen?

Falls ihr selbst zum WS 21/22 in einen WiWi-Studiengang gewechselt habt, habt ihr noch nicht von den neuen Erkenntnissen in der Anerkennung profitieren können, daher empfehlen wir euch dringend einen neuen “Antrag auf Anerkennung” (zu finden auf https://www.uni-kl.de/pruefungsangelegenheiten) beim Prüfungsamt (zv-abt42-wi(at)verw.uni-kl.de) per Mail einzureichen. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, denn bei erfolgreicher Anerkennung müsst ihr das “neue” Modul (z.B. BWL 1) nicht mehr schreiben. In diesem Zuge müsst ihr euch rechtzeitig von der Klausur abmelden, falls ihr ursprünglich geplant hattet, diese im aktuellen Semster zu schreiben.

Wichtige Fragen & Antworten

Frage: Was ist, wenn ich bereits zum WS 21/22 in einen neuen Studiengang gewechselt habe, die Anerkennung von Leistungen aber nicht zu meiner Zufriedenheit ausgefallen ist?
Antwort: Falls es sich dabei um Module handelt, die in der Übersicht "Beispiele für Anerkennungen" aufgeführt sind, so stelle bitte einen erneuten Antrag auf Anerkennung. Falls es sich um andere Module handelt, lies bitte den ausführlichen Prüfbericht, der im Zuge der Anerkennung verfasst wurde und dir zugegangen sein muss. Falls du dennoch der Meinung bist, dass eine Anerkennung hätte stattfinden müssen, wende dich bitte an das Prüfungsamt und lege deine Sichtweise ausführlich dar; über den Schritt kannst du uns gerne parallel informieren. Bitte beachtet hierbei, dass du einen Einspruch gegen den Anerkennungsbescheid unverzüglich einlegen solltest.

Bevor ihr euch entscheidet, ob ihr vom (vereinfachten) PO-Wechsel profitieren möchtet oder gar ein Studiengangwechsel in Erwägung zieht, sucht bitte vorher das Gespräch mit uns oder der Studienmanagerin.

Wir hoffen, wir können euch mit diesen Infos mehr Fragen beantworten, als dass neue aufkommen. Falls das doch der Fall sein sollte, meldet euch gerne bei uns über studium(at)fswiwi.org oder bei der Studienmanagerin.


Viele Grüße
eure AG Studienberatung