Ethikkommission

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Ethikkommission des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Stefan Roth

Stellvertretender Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Kai Bauch

Aufgaben

Die Ethikkommission wird auf Antrag einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der RPTU tätig. Die Ethikkommission ist ausschließlich für Anträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zuständig. Anträge aus anderen Fachbereichen und anderer Einrichtungen können nicht bearbeitet werden. Bei ethischen Fragestellungen in Abschlussarbeiten müssen die Betreuerinnen oder Betreuer den Antrag stellen. Die Ethikkommission nimmt Stellung zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben mit oder am Menschen. Grundlage ihrer Arbeit sind die Berufsregeln und ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen, insbesondere des Verbands der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, des Vereins für Socialpolitik und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Die grundsätzliche Verantwortung für das Forschungsvorhaben liegt dennoch bei der antragstellenden Wissenschaftlerin oder dem antragstellenden Wissenschaftler.

Begutachtungsprozess

Jeder Antrag wird anhand zweier Gutachten geprüft und in der Kommission besprochen. Wenn die Kommission positiv über den Antrag entscheidet, wird ein Ethikvotum erstellt, das z. B. bei Drittmittelgebern und Zeitschriften vorgelegt werden kann. Das Ethikvotum enthält gegebenenfalls Auflagen und ist nur unter Beachtung dieser Auflagen gültig. Weitere Details zur Konstitution der Kommission und zum Verfahrensablauf finden Sie in der Ordnung der Ethikkommission.

Mit einem Ethikvotum zertifiziert die Ethikkommission, ob ein geplantes Forschungsprojekt im Einklang mit ethischen Richtlinien steht. Die Ethikkommission hat nicht die Aufgabe, über die Durchführung von Forschungsprojekten zu entscheiden. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Ethikvotums nur dann, wenn zu erwarten ist, dass ein solches Votum auch tatsächlich benötigt wird.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie das Formular zur Antragstellung unter Berücksichtigung des zugehörigen Merkblatts und reichen Sie Anträge nur in elektronischer Form an den Vorsitzenden der Ethikkommission ein. Anträge können jederzeit gestellt werden; sie sollten aber mindestens vier Wochen vor der Sitzung der Ethikkommission eingereicht werden. Die Ethikkommission tagt in der Regel am selben Tag wie der Fachbereichsrat.