Information zum PO-Wechsel und Anerkennung von Studienleistungen
Liebe Studis,
hier findet Ihr eine Information bezüglich der Neukonzeption der Studiengänge. Weitere Infos findet Ihr unter dem Link im nächtsen Absatz. Das ganze haben wir Euch auch detailliert hier zusammengefasst.
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Im Falle eines PO-Wechsels gilt die vom Prüfungsausschuss verabschiedete Übergangsregelung (Link zum Beitrag auf der Seite des Fachbereichs) Hier ist es möglich, dass aufgrund der Komplexität des Übergangs, nicht gleichwertige Module ersetzt werden.
Diese Regelung gilt nicht bei einem Studiengangwechsel. Es wird strikt zwischen dem PO- und Studiengangwechsel unterschieden. Im Falle eines Studiengangwechsels wird grundsätzlich das Anerkennungsverfahren angestoßen, in dem inhaltliche Überschneidungen sowie Kompetenzen geprüft werden. Demnach ist eine Anerkennung von nicht gleichen Modulen (auch unabhängig von einem vorherigen PO-Wechsel) nicht möglich.
Ggf. kann bei einem Studiengangwechsel die Anerkennung einer Kombination mehrerer Module für ein anderes Modul beantragt werden. Falls z.B. neben dem Modul "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" auch "Finanzberichterstattung" absolviert wurde, können "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" + "Finanzberichterstattung" in Kombination für BWL I anerkannt werden. Alternativ kann "Finanzberichterstattung" + "Steuern und Wirtschaftsprüfung" als das neue Modul "Finanzberichterstattung und Steuern" anerkannt werden. Eine Anerkennung der Kombination "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" + "Finanzberichterstattung" + "Steuern und Wirtschaftsprüfung" für BWL I und "Finanzberichterstattung und Steuern" ist ebenfalls möglich. Jedoch erfolgt die beschriebene Anerkennung dieser Kombinationen nicht automatisch. Für die Anerkennung dieser Kombinationen ist zwingend ein Antrag an das Prüfungsamt zu stellen.
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