HERZLICH WILLKOMMEN!

Wir freuen uns, Sie im Folgenden über die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs und deren Rolle im Zuge von Berufungsverfahren aufzuklären sowie Sie über verschiedenste Angebote für Schüler*innen, Student*innen und Studienabsolvent*innen sowie für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen als auch für Professor*innen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zu informieren.

Für mehr Informationen öffnen Sie bitte den entsprechenden Reiter:

Nach § 4 Abs. 1 HochSchG ist "jede Hochschule ... verpflichtet, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern." Dies umfasst die unmittelbare und mittelbare Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Fachbereich in der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen (vgl. § 4 Abs. 5 HochSchG). "Sie hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen. ... Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend ... zu unterrichten, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen" (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

Eine Übersicht der Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Zu unseren Aufgaben zählen wir insbesondere:

  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren, insbesondere Berufungsverfahren (von der Anforderungsanalyse über die Stellenausschreibung bis zur formalen Besetzung einer Stelle)
  • Mitarbeit an der Erarbeitung eines Gleichstellungsplans des Fachbereichs sowie dessen regelmäßiger Überprüfung und Bearbeitung
  • Leitung des Gleichstellungsausschusses des Fachbereichs
  • Anregung von Maßnahmen, die zur Förderung der Gleichstellung und zur Beseitigung von Nachteilen für ein Geschlecht im Fachbereich beitragen
  • Ansprechpartnerinnen für den Schülerinnentag
  • Ansprechpartnerinnen bei Mobbing, Stalking, sexueller Belästigung sowie sexuellen oder gewaltsamen Übergriffen für alle betroffenen Mitglieder unseres Fachbereichs (Zentrale Ansprechpartnerin der Technischen Universität Kaiserslautern ist Fr. Dr. Rövekamp)

Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Hochschulgesetz und orientieren sich an den für Gleichstellung definierten Zielen im Hochschulentwicklungsplan.

Den allgemeinen Leitfaden zur Freigabe, Ausschreibung und Besetzung einer Professur an der Technischen Universität Kaiserslautern finden Sie hier.

Mit Blick auf Gleichstellung ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist am Berufungsverfahren von Anfang an zu beteiligen.
  • Im Ausschreibungstext sind geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen, d. h. alle Geschlechter müssen gleichermaßen angesprochen werden.
  • Zur Förderung der Gendersensibilisierung in Berufungsverfahren besteht die Möglichkeit, Fr. Dr. Rövekamp (Stabsstelle „Gleichstellung, Vielfalt und Familie“) für eine Kurzeinführung zu Genderaspekten in Berufungsverfahren zur ersten Berufungskommissionssitzung einzuladen. Ergänzend steht der Online-Selbstlernkurs Gleichstellung und Gender zur Verfügung.
  • Frauen sind für eine Bewerbung besonders anzusprechen. Neben der Verwendung geschlechtsneutraler Sprache und Formulierungen sowie der expliziten Aufforderung qualifizierter Akademikerinnen zur Bewerbung im Ausschreibungstext umfasst dies auch die aktive Rekrutierung. Dabei werden besonders geeignete Frauen persönlich zur Bewerbung aufgefordert (motivierende Ansprache). Diese Maßnahmen werden dokumentiert.
  • Dem Besetzungsvorschlag ist die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs beizufügen.

Bei der aktiven Rekrutierung können folgende Datenbanken helfen:

AcademiaNet
Femconsult
Datenbank habilitierter Frauen in Österreich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
Central European Centre for Women and Youth in Science
Femdat
Datenbank des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms (Baden-Württemberg)

Darüber hinaus können Alumni-Datenbanken von Stiftungen der Forschungsförderung herangezogen werden. Passende Stiftungen lassen sich bspw. über Stiftungsindex oder StipendiumPlus recherchieren.

Zusätzlich können geeignete Kandidat*innen z. B. über entsprechende Webseiten der Fachgebiete der Universitäten und über Verteiler der Fachverbände identifiziert werden.

Das Wiwi-Women-Network des Fachbereichs Wirtschaft der RPTU Kaiserslautern richtet sich an Studentinnen und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs. Ziel des Netzwerks ist es, den fachlichen und persönlichen Austausch zu fördern sowie durch Workshops, Vorträge und Networking-Veranstaltungen Impulse zur individuellen Weiterentwicklung zu geben. Interessierte haben die Möglichkeit, sich ab sofort für die Teilnahme am Netzwerk unter dem Link (https://lists.rptu.de/wws/info/wiwi-women-network) anzumelden.

 

Datenschutzinformationen „WiWi Women Network“

Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) bietet Studentinnen, (wissenschaftlichen) Mitarbeiterinnen und Professorinnen des Fachbereichs die Teilnahme an dem Informationsdienst „WiWi Women Network“ an, in dem über Fragen der Gleichstellung sowie über Angebote an weibliche Mitarbeiterinnen des Fachbereichs informiert wird. 

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Teilnahme an dem Informationsdienst:

  1. Verantwortlicher 

Verantwortlich gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO:

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau

Gottlieb-Daimler-Straße, Gebäude 47

67663 Kaiserslautern

Deutschland

Telefon: +49 631 205 0

Telefax: +49 631 205 3200

E-Mail: info@rptu.de

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Präsidenten der RPTU, Prof. Dr. Malte Drescher.

Inhaltlich verantwortlich für den Informationsdienst:

Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der RPTU

Frau Prof. Dr. Katharina Spraul 

Gottlieb-Daimler-Straße, Gebäude 47

67663 Kaiserslautern

Deutschland

E-Mail: gleichstellung@wiwi.rptu.de

  1. Datenschutzbeauftragte

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie vorzugsweise per Telefon +49 631 205-5698 oder per E-Mail: 

Die Postanschrift lautet:

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau

Die Datenschutzbeauftragte

Postfach 3049

67653 Kaiserslautern

E-Mail: datenschutz@rptu.de

  1. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Bei der Anmeldung zu unserem Informationsdienst erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten für die Zusendung von Informationen, namentlich Informationen zu Fragen der Gleichstellung und zu Angeboten an weibliche Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der RPTU.

Die Anmeldung erfolgt einwilligungsbasiert. Pflichtangabe ist allein Ihre E-Mail-Adresse. Für die Anmeldung zu unserem Informationsdienst verwenden wir das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Das bedeutet, dass wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail an die Ihrerseits angegebene E-Mail-Adresse senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand unserer Mailings über die angegebene E-Mail-Adresse wünschen.

Wir verwenden Ihre für die Anmeldung zum Informationsdienst übermittelten Daten zum Zwecke der Zustellung unserer Mailings. Zudem werden folgende Daten bei der Anmeldung erhoben: IP-Adresse des aufrufenden Rechners, Datum und Uhrzeit der Registrierung. Diese Erhebung und Speicherung erfolgt, um darlegen zu können, dass von der jeweiligen Nutzerin eine wirksame Einwilligung tatsächlich erteilt und das Double-opt-in-Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Durchführung des Informationsdienstes bildet Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DS-GVO. Soweit wir die Anmeldung zu unserem Informationsdienst zum Zwecke der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anmeldeverfahrens technisch dokumentieren, ist Rechtsgrundlage § 3 LDSG RP Art. 6 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 lit. e DS-GVO.

Die bei Anmeldung des Informationsdienstes erhobenen Daten werden nur solange gespeichert, wie das Abonnement des Dienstes aktiv ist. Das Abonnement kann durch die betroffenen Nutzerinnen jederzeit beendet werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Abmelde-Link. Gerne können Sie sich auch unter Verwendung bzw. Angabe Ihrer für den Newsletter registrierten E-Mail-Adresse an uns wenden (gleichstellung@wiwi.rptu.de). Die Teilnahme am Informationsdienst endet zudem, wenn wir eine Information über die Deaktivierung der registrierten E-Mail-Adresse erhalten.

  1. Datenquellen und Weitergabe von Daten

Für die Bereitstellung des Informationsdienstes verwenden wir ausschließlich die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Daten.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. 

  1. Speicherdauer und Löschung

Wir speichern die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten für die Dauer der Teilnahme an dem Informationsdienst.

Im Falle der Abmeldung werden die Daten gelöscht.

  1. Rechte

Die DS-GVO sieht verschiedene Rechte für „betroffene Personen“ vor. Einer betroffenen Person stehen nach den Regelungen der DS-GVO im Hinblick auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

• Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO)

• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

• Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

• Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)

Für die RPTU zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 3040, 55020 Mainz.

  1. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO):

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz lit. e DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Erstanlaufstelle in Fällen von Diskriminierung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der Technischen Universität Kaiserslautern ist die Stabsstelle „Gleichstellung, Vielfalt und Familie“.

Wer von Diskriminierungen betroffen ist oder von entsprechenden Fällen erfährt, kann Kontakt zu folgenden Anlaufstellen aufnehmen.

Auch die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) RLP bietet Beratungen an. Dort gibt es eine kostenlose Rechtsberatung; Kontakt: antidiskriminierungsstelle(at)mffjiv.rlp.de.

Ansprechpersonen im Fachbereich:

Gleichstellungsbeauftragte: Prof. Dr. Katharina Spraul

Dienstort: 42-334

Telefon: +49 (0) 631 205 5564

E-Mail: gleichstellung(at)wiwi.rptu.de 

Stellvertreterin: Julia Todea 

Dienstort: 42-142

Telefon: +49 (0)631 205 5013

E-Mail: gleichstellung(at)wiwi.rptu.de