Allg. Studienberatung
StudierendenServiceCenter (SSC)
Gebäude 47 , Raum 109 , EG
Tel.: +49 631 205 5252
E-Mail: studium(at)uni-kl.de
Mo.-Do. 09:00 - 13:00 Uhr und telefonisch: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und telefonisch: 09:00 - 16:00 Uhr
Fachstudienberatung
Fachstudienberatung
- Einzelberatung zur Studienorganisation und -planung
- Unterstützung bei der Erstellung individueller Studienverlaufspläne
- Beratung von Studieninteressierten
- Beratung bei Studiengangwechsel
Prüfungsangelegenheiten
- Beratung zu rechtlichen Grundlagen des Studiums (Prüfungsordnungen etc.)
- Fragen zu Modulprüfungen
Kontakt
Dr. Miruna Sarbu
Gebäude 42
, Raum 130
Tel.: +49 631 205 3116
E-Mail: studienbuero@wiwi.uni-kl.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Internationales
Beratung zu internationalen Austausprogrammen
Fragen zu internationalen Austauschprogrammen des Fachbereichs: ERASMUS, Learning Agreements, Bearbeitung der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Die Anerkennung erfolgt durch den Anerkennungsbeauftragten.
Kontakt
Dipl.-Ing. (FH) Nicola Schoner
Gebäude 42
, Raum 137
Tel.: +49 631 205 3423
E-Mail: schoner@wiwi.uni-kl.de
14:00
- 16:00 Uhr
(Di)
14:00
- 16:00 Uhr
(Mi.)
14:00
- 16:00 Uhr
(Do.)
Dr. Miruna Sarbu
Gebäude 42
, Raum 130
Tel.: +49 631 205 3116
E-Mail: international@wiwi.uni-kl.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Dekanat Wirtschaftswissenschaften
Alles Rund um die Lehre im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lösungen für Probleme aller Art.
Zum Dekanat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Künftig: Studienbüro
Kontakt
Gebäude 42
, Raum 126
Tel.: +49 631 205 4041
Fax: +49 631 205 3392
E-Mail: jblank@wiwi.uni-kl.de
09:00
- 12:00 Uhr
(Mo.-Fr.)
Praktikumsangelegenheiten
Fragen zu den Praktika, Abgabe der Praktikumsbescheinigungen
Kontakt
Gebäude 42
, Raum 126
Tel.: +49 631 205 4041
Fax: +49 631 205 3392
E-Mail: jblank@wiwi.uni-kl.de
09:00
- 12:00 Uhr
(Mo.-Fr.)
Gleichstellungsangelegenheiten
- Unterstützung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bei Stellenausschreibungen und Einstellungsentscheidungen, die Professoren/innen betreffen (durch Sensibilisierung und Anregung von Maßnahmen zur Erreichung der Gleichstellung, hierbei ist vor allem § 43 Abs. 3 HochSchG Rheinland Pfalz zu beachten)
- Anregung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Erreichung der Gleichstellung beitragen
- Anregungen und Initiativen zur Veränderungen von Regelungen und Verfahren, die weibliche Mitglieder des Fachbereichs benachteiligen (auf institutioneller Ebene sowie auf individueller Ebene)
- Entwicklung und Koordination von Vorschlägen zur Verbesserung der Studiensituation von Studentinnen
- Ansprechpartnerinnen für den Schülerinnentag
- Ansprechpartnerinnen bei Mobbing, Stalking, sexueller Belästigung sowie sexuellen oder gewaltvollen Übergriffen (hier können sich alle betoffenen Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereichs an uns wenden), zentrale Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist Frau Prof. Dr. Tröger Weiß
- Begleitung von Studentinnen in mündlichen Prüfungen
Zur Homepage der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs
Kontakt
Prof. Dr. Katharina Spraul
Gebäude 83
, Raum 138
Tel.: +49 631 205 5564
E-Mail: gleichstellung@wiwi.uni-kl.de
Beratungsstellen der RPTU in Kaiserslautern
Eignungskriterien für die Bescheinigung nach §48 BAföG
Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation (Förderungshöchstdauer 6 Semester) und im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Förderungshöchstdauer 7 Semester) werden als Mindestleistungen gefordert:
a) Nach Ende des 3. Fachsemesters:
55 Leistungspunkte
b) Nach Ende des 4. Fachsemesters:
80 Leistungspunkte
c) Nach Ende des 5. Fachsemesters:
105 Leistungspunkte
d) Nach Ende des 6. Fachsemesters:
130 Leistungspunkte
e) Nach Ende des 7. Fachsemesters:
155 Leistungspunkte
Die Förderung endet mit dem Ablauf des 6. bzw. 7. Fachsemesters, auch wenn bei Erfüllung des obigen Mindestkataloges noch ein oder mehrere Semester für den Abschluss des Studiums erforderlich sein sollten.In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit usw.) kann bei Nichterfüllung obiger Nachweise die Bewilligung von Ausbildungsförderung von einer Sonderprüfung abhängig gemacht werden