Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Promotion

am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Promotionsmöglichkeiten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften / Ph.D. program

Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der RPTU erfolgt die Promotion als so genannte Individualpromotion ergänzt um ein strukturiertes Doktorandenprogramm.

Die Individual- oder Einzelpromotion ist die "klassische" Form eines Promotionsvorhabens in Deutschland. Die Doktorandin oder der Doktorand sucht sich eine Professorin oder Professor als Betreuer ("Doktorvater") oder Betreuerin ("Doktormutter") und spricht mit ihr oder mit ihm das Thema der Dissertation ab. Die Dissertation, also die selbständige Erstellung einer wissenschaftlichen Forschungsarbeit, muss dann auch veröffentlicht werden.

Eingebettet wird die Individualpromotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in ein strukturiertes Doktorandenprogramm. Das Ziel des strukturierten Doktorandenprogramms ist es, die Doktoranden im Verlauf ihrer Promotion wissenschaftlich zu unterstützen und zu fördern. Das strukturierte Doktorandenprogramm zielt darauf ab, den Doktoranden eine Basis für das Verfassen der Dissertation zu bieten und sie zielgerichtet und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen auf die Promotion vorzubereiten. Die Teilnehmer des strukturierten Doktorandenprogramms sind automatisch Mitglieder des TU-Nachwuchsrings. Ihnen stehen Veranstaltungen und sonstige Angebote des TU-Nachwuchsrings vorrangig offen.
Das Vierjahresprogramm wird in drei Phasen untergliedert:

  • Phase I:    2 Jahre; Veranstaltungen mit methodischem Schwerpunkt und Vortrag
  • Phase II:   1 Jahr; Übergang in die dritte Phase und wissenschaftlicher Beitrag
  • Phase III:  1 Jahr; Verfassen der Dissertation; Einbeziehung des Zweitgutachters

Den Abschluss des Promotionsverfahrens bildet das mündliche Verfahren. Dieses besteht aus einer Disputation über die Dissertation und einer mündlichen Prüfung über das Fach, dem die Dissertation zuzuordnen ist. Die Disputation besteht aus einem Vortrag, in dem der Bewerber über den Inhalt seiner Dissertation berichtet, und einer sich unmittelbar anschließenden öffentlichen Diskussion der Dissertation. Im Falle der erfolgreichen Promotion wird der Titel Dr. rer. pol verliehen.

Das Promotionsverfahren

Schritt für Schritt:

Wenn Sie darüber nachdenken, zu promovieren, dann sollten Sie eine konkrete Vorstellung davon haben in welchem Fachgebiet Sie dies tun wollen. Versuchen Sie eine Fragestellung zu finden, die Sie interessiert. Wenn Sie sich auf eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl bewerben oder bereits beworben haben, dann wird Ihr Thema aller Voraussicht nach lehrstuhlaffin sein. Dann können Sie direkt zum 3. Schritt gehen.
Wollen Sie als so genannter „Externer“ oder so genannte „Externe“ promovieren, d.h. ohne als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt zu sein, dann gehen Sie jetzt zu Schritt 2.

Wenn Sie an unserem Fachbereich zum Dr. rer pol. promovieren möchten, ist der erste und wichtigste Schritt die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson. Die Betreuung kann nur durch eine Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, einer Hochschuldozentin oder einem Hochschuldozenten oder einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten erfolgen (Betreuerin oder Betreuer), siehe Promotionsordnung § 4 Abs.1.


Auf der Website des Fachbereichs finden Sie eine Übersicht über alle Lehrstühle und Lehrgebiete.

Sobald Sie eine potentielle erste Betreuungsperson gefunden haben, sollten Sie Kontakt aufnehmen und Ihren Lebenslauf und eine Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens beifügen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr gewünschtes Thema auch tatsächlich in den Forschungsbereich der Betreuungsperson passt. Verzichten Sie auf unpersönliche Massenanfragen.

Sobald Sie Ihre Betreuungspersonen gefunden haben oder als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt nach WissZeitVG mit Qualifizierungsgrund müssen Sie zeitnah eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuungsperson abschließen. Sofern Sie aus Mitteln Dritter (so genannte Drittmittelstelle) finanziert werden, dann, wenn Sie anfangen wollen zu promovieren.

Die Betreuerin oder der Betreuer prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 und 3 vorliegen, zeigt dem Fachbereichsrat über die Dekanin oder den Dekan die Annahme der Doktorand*in  an und nennt das vorläufige Thema der Dissertation sowie das Fachgebiet, dem die Promotion zuzuordnen ist.

Sollte ein Zulassungsbeschluss gem. § 2 Abs. 2 erforderlich sein (kein wirtschaftswissenschaftlicher Studienabschluss), so trifft der Fachbereichsrat diesen in der nächsten auf die Anzeige folgenden Sitzung.

Die Annahme als Doktorand*in wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Zusammen mit der Annahme erhalten Sie auch den Berechtigungsschein zur Registrierung und optionaler Einschreibung als Doktorand*in (s. Schritt 4).

Als Doktorand*in sind Sie verpflichtet sich bei der TU Kaiserslautern registrieren zu lassen.
Die Registrierung erfolgt nach der Annahme als Doktorand (s. Schritt 3).

Zudem können Sie sich als Doktorand*in einschreiben lassen.

Als eingeschriebene Doktorand*in haben Sie Studierendenstatus und damit:

  • Zugang zu den Diensten des Rechenzentrums
  • Zugang zu den Kursangeboten des VKB und des Hochschulsports
  • Anspruch auf das Semesterticket (öffentlicher Nahverkehr im VRN-Gebiet)
  • Zugang zu den Wohnheimen des Studierendenwerks
  • Zugang zur Mensa der Universität mit Studierendenstatus

Kosten: 232,23 € pro Semester (Stand April 2020)

Eingeschriebene Doktorand*innen haben die Rechte und Pflichten von Studierenden und gehören für die Vertretung in den Gremien der Gruppe nach § 37 Absatz 2 Satz Nr. 2 HochSchG (d.h. sie gehören der Gruppe der Studierenden an und nicht der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen)! an. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die sich als Doktorand*in einschreiben bleiben in der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (wenn der Arbeitsvertrag mehr als eine 0,5 TVL-Stelle umfasst).

Zur Registrierung und optionaler Einschreibung ist der Antrag auf Registrierung/Einschreibung von Doktorandinnen und Doktoranden auszufüllen und beim StudierendenServiceCenter einzureichen.

Mit der Annahme als Doktorand*in nehmen Sie am strukturierten Doktorandenprogramm teil.

Das Ziel des  strukturierten Doktorandenprogramm  ist es, die Doktoranden im Verlauf ihrer Promotion wissenschaftlich zu unterstützen und zu fördern. Das strukturierte Doktorandenprogramm zielt darauf ab, den Doktorand*innen eine Basis für das Verfassen der Dissertation zu bieten und sie zielgerichtet und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen auf die Promotion vorzubereiten.

Das strukturierte Doktorandenprogramm ist für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf vier Jahre angelegt, für externe Doktorand*innen entsprechend der individuellen Situation angepasst.Das Vierjahresprogramm wird in drei Phasen untergliedert:    Phase I: 2 Jahre; Veranstaltungen mit methodischem Schwerpunkt und Vortrag    Phase II: 1 Jahr; Übergang in die dritte Phase und wissenschaftlicher Beitrag    Phase III: 1 Jahr; Verfassen der Dissertation; Einbeziehung des ZweitgutachtersDie Betreuungsvereinbarung regelt dabei den Fortschritt an der Dissertation.

Sobald Sie die Dissertation angefertigt haben, kann das Promotionsverfahren beginnen.
Dafür stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion. Der Antrag ist schriftlich an die Dekan*in des Fachbereichs zu richten. Dem Antrag sind die in §5 Abs. 2 verlangten Unterlagen beizulegen.

Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet der Fachbereichsrat über die Zulassung zur Promotion.

Mit der Zulassung benennt der Fachbereichsrat zwei Berichterstattende zur Beurteilung der Dissertation (Erst- und Zweitgutachter). Die Betreuer*in der Dissertation gemäß § 4 ist stets einer der Berichterstattenden.

Mit der Benennung der Berichterstattenden bestellt der Fachbereichsrat eine Promotionskommission. Diese besteht aus einer Vorsitzend*in, die Professor*in des Fachbereichs sein muss, und den Berichterstattenden.

Die  oder  der  Vorsitzende  der Promotionskommission teilt Ihnen die Entscheidung der Annahme (oder Nicht-Annahme), die Note der Dissertation und die Prüfer (nach § 9 Abs. 2) mit.

In einer weiteren Fachbereichsratssitzung wird ein weiterer Prüfer sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Disputation über die Dissertation bestimmt.


Die Disputation besteht aus einem Vortrag, in dem Sie über den Inhalt der Dissertation berichten und einer sich unmittelbar anschließenden öffentlichen Diskussion der Dissertation.


Nach Ende des mündlichen Verfahrens wird das Zeugnis ausgefertigt, das die Note der Dissertation, die Note des mündlichen Verfahrens und deren Gewichtung im Hinblick auf die Gesamtnote und die Gesamtnote der Promotion enthält.

Innerhalb von einem Jahr nach der mündlichen Prüfung/ Disputation muss die Dissertation veröffentlicht werden. Das Druckmanuskript muss dem Erstbetreuer vorgelegt werden, der der Veröffentlichung dieser Version zustimmen muss. Eine Dissertation gilt als veröffentlicht, wenn Sie die Bedingungen laut § 11 der Promotionsordnung erfüllt. Erst nach Veröffentlichung der Promotion wird die Promotionsurkunde ausgehändigt und erst jetzt darf der Doktortitel geführt werden.

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