BWL tQ - Elektrotechnik
Bachelor - Mein Studium


Curriculumsübersicht (pdf)
- PO 2021
Studienverlaufsplan (pdf)
- PO von 2009 (pdf) auslaufend
Die Prüfungsordnung 2009 für den Bachelorstudiengang BWL tQ wird zum Sommersemster 2025 eingestellt!

Der Anhang der Anhang der Prüfungsordnung mit den Wahl- und Pflichmodulen wird semesterweise aktualisiert.
Aktuelle Version unter der Curriculumsübersicht unter den jeweiligen technischen Schwerpunkten des BWL tQ Studiengangs oder in der Prüfungsordnung.
Weitere Änderungen stehen derzeit nicht an.



Informationen zu Seminaren, Studien- und Forschungsprojekten, Bachelor- und Masterarbeiten.

Eine Anmeldung zu den semesterbegleitenden (kombinierten) Portfolioprüfungen ist zu Vorlesungsbeginn erforderlich. Dazu es ein Formblatt, das der/dem Modulverantwortlichen zum von Ihr/ihm festgesetzten Termin einzureichen ist.
zum Formblatt:
Eine Abmeldung ist ohne Angaben von Gründen bis zum 7. Tag nach dem Anmeldedatum bei der/dem Modulverantwortlichen möglich. Nach dem 8. Tag wird die Anmeldung der zuständigen Abteilung für Prüfungsangelegenheiten gemeldet und im QIS verbucht. Danach nicht erbrachte Leistungen werden als nicht bestanden gewertet.

Die Anmeldungen zu den Masterseminaren, Masterarbeiten, Studien- und Forschungsprojekten erfolgen direkt bei den Lehrgebieten, bei Masterarbeiten, Studien- und Forschungsprojekten sind die entsprecehnden Anmeldungsformulare bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen.
Anmeldeformular Studienprojekt Bachelor WI
Anmeldeformular Forschungsprojekt Master BWL/BWL tQ
Anmeldeformular Forschungsprojekt Master WI
Das Anmeldeformular zur Masterarbeit gibt es ausstudienschließlich bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten.
Für Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens gilt: Studien-/Forschungsprojekt sind im jeweils anderen Bereich (wirtschaftlich bzw. technisch) zu machen, wie die Bachelior-/Masterarbeit. Ausnahme eine interdisziplinäre Arbeit.

Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation und im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden als Mindestleistungen gefordert:
a) Nach Ende des 4. Fachsemesters:
80 Leistungspunkte
b) Nach Ende des 5. Fachsemesters:
105 Leistungspunkte
Die Förderung endet mit dem Ablauf des 6. Fachsemesters, auch wenn bei Erfüllung des obigen Mindestkataloges noch ein oder mehrere Semester für den Abschluss des Studiums erforderlich sein sollten.
In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit usw.) kann bei Nichterfüllung obiger Nachweise die Bewilligung von Ausbildungsförderung von einer Sonderprüfung abhängig gemacht werden.
Die Leistungsnachweise nach §48 werden im Regelfall direkt vom Prüfungsamt an das BAföG-Amt weitergeleitet.
Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit technischer Qualifikation und im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden als Mindestleistungen gefordert:
a) Nach Ende des 4. Fachsemesters:
80 Leistungspunkte
b) Nach Ende des 5. Fachsemesters:
105 Leistungspunkte
Die Förderung endet mit dem Ablauf des 6. Fachsemesters, auch wenn bei Erfüllung des obigen Mindestkataloges noch ein oder mehrere Semester für den Abschluss des Studiums erforderlich sein sollten.
In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit usw.) kann bei Nichterfüllung obiger Nachweise die Bewilligung von Ausbildungsförderung von einer Sonderprüfung abhängig gemacht werden.
Die Leistungsnachweise nach §48 werden im Regelfall direkt vom Prüfungsamt an das BAföG-Amt weitergeleitet.