LA BBS Wirtschaft - Mein Studium

B.Ed. und M.Ed.

Vorlesungsverzeichnis

Aktuelle PO-Änderungen

Der Anhang der Anhang der Prüfungsordnung mit den Wahl- und Pflichmodulen wird semesterweise aktualisiert.

Aktuelle Version unter der Curriculumsübersicht unter den jeweiligen technischen Schwerpunkten des BWL tQ Studiengangs oder in der Prüfungsordnung.

 

Weitere Änderungen stehen derzeit nicht an.

Grundsatzbeschlüsse und Verfahrensregelungen zu den Prüfungsordnungen

Prüfungsformen im FB WiWi

Informationen zu Seminaren, Studien- und Forschungsprojekten, Bachelor- und Masterarbeiten.

Download als pdf-Datei

Notwendige erstmalige Anmeldung der Bachelorarbeit

Die erstmalige Anmeldung für die Bachelorarbeit wird auf das Ende des zehnten Fachsemesters festgelegt. Falls die erstmalige Ausgabe bis zum Ende des zwölften Fachsemesters nicht erfolgt ist oder als nicht erfolgt gilt, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden.

Zusatzleistungen aus dem Master im Bachelor

Neuregelung zur Änderung des § 23 der Prüfungsordnungen

Die bisherige Möglichkeit „vorgezogene Masterleistungen zu erbringen ist mit dem  Hochschulgesetz (HochSchG) vom 23.9.2020 nicht vereinbart.

Die Senatskommission für Qualität in Studium und Lehre hat sich daraufhin für eine Neuregelung des § 23 entschieden, die es in Ausnahmefällen Studierenden gestattet, im Rahmen des Bachelorstudiums zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende auf Antrag und bis zum Ende des Prüfungszeitraums des Semesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen als sog. „Zusatzleistungen“ ablegen. Hierzu zählen auch Leistungen, die nicht Bestandteil eines Bachelorstudiengangs sind.

Links:

Hinweise zum Vorgehen bei zwei Prüfungsterminen in einem Semester

  1. Es finden zwei Prüfungstermine in einem Semester statt (ggf. im ersten Monat des Folgesemesters). Im Folgesemester wird keine Prüfung angeboten.
  2. Die Prüfungsanmeldung durch die Studierenden findet zur regulären Prüfungsanmeldungsphase statt. Die Studierenden können zwischen beiden Terminen wählen. Keine Anmeldung für beide Termine möglich.
  3. Die Prüfungsergebnisse sollen innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Prüfung veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist der Termin für die Einsichtnahme bekannt zu geben, dieser sollte spätestens zwei Wochen vor der Wiederholungsprüfung stattfinden.
  4. Alle Studierenden, welche beim ersten Termin nicht bestanden haben, sich wieder abgemeldet haben oder sich zum ersten Termin krank gemeldet haben, können sich bis eine Woche vor der zweiten Prüfung persönlich im Prüfungsamt für diese anmelden.
  5. Mündliche Ergänzungsprüfungen sind hiervon unberührt und können nach der zweiten Prüfung zu Beginn des folgenden Semesters stattfinden.