LA BBS Wirtschaft - Mein Studium

B.Ed. und M.Ed.

Vorlesungsverzeichnis

Studienstruktur Bachelor

Studienstruktur Master

Informationen zu den Bildungswissewnschaften

Informationen zu Abschlussarbeiten, Studienstruktur und zur Homepage

Allgemeine Fächer

Aktuelle PO-Änderungen

Der Anhang der Anhang der Prüfungsordnung mit den Wahl- und Pflichmodulen wird semesterweise aktualisiert.

Aktuelle Version unter der Curriculumsübersicht unter den jeweiligen technischen Schwerpunkten des BWL tQ Studiengangs oder in der Prüfungsordnung.

 

Weitere Änderungen stehen derzeit nicht an.

Grundsatzbeschlüsse und Verfahrensregelungen zu den Prüfungsordnungen

Bearbeitungshinweise und Überblick zu den wissenschaftlichen Arbeiten

Hier findest du einen Überblick über die verschiedenen Prüfungsformen – mit konkreten Informationen zu Seminaren, Studien- und Forschungsprojekten sowie Bachelor- und Masterarbeiten..

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Notwendige erstmalige Anmeldung der Bachelorarbeit

Die erstmalige Anmeldung für die Bachelorarbeit wird auf das Ende des zehnten Fachsemesters festgelegt. Falls die erstmalige Ausgabe bis zum Ende des zwölften Fachsemesters nicht erfolgt ist oder als nicht erfolgt gilt, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden.

Zusatzleistungen aus dem Master im Bachelor

Neuregelung zur Änderung des § 23 der Prüfungsordnungen

Die bisherige Möglichkeit „vorgezogene Masterleistungen zu erbringen ist mit dem  Hochschulgesetz (HochSchG) vom 23.9.2020 nicht vereinbart.

Die Senatskommission für Qualität in Studium und Lehre hat sich daraufhin für eine Neuregelung des § 23 entschieden, die es in Ausnahmefällen Studierenden gestattet, im Rahmen des Bachelorstudiums zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende auf Antrag und bis zum Ende des Prüfungszeitraums des Semesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen als sog. „Zusatzleistungen“ ablegen. Hierzu zählen auch Leistungen, die nicht Bestandteil eines Bachelorstudiengangs sind.

Links:
Hinweise zum Vorgehen bei zwei Prüfungsterminen in einem Semester
  1. In jedem Semester werden zwei Prüfungstermine für dich angeboten – der zweite kann auch noch in den ersten Monat des Folgesemesters fallen. Im darauffolgenden Semester findet dann keine weitere Prüfung mehr statt.
  2. Du meldest dich zur regulären Prüfungsanmeldungsphase an und kannst dabei frei wählen, zu welchem der beiden Termine du antreten möchtest. Eine gleichzeitige Anmeldung zu beiden Terminen ist nicht möglich.
  3. Deine Prüfungsergebnisse erfährst du in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Termin. Zusammen mit den Ergebnissen wird dir auch der Termin für die Einsichtnahme mitgeteilt – diese findet spätestens zwei Wochen vor der Wiederholungsprüfung statt, damit du dich gezielt vorbereiten kannst.
  4. Hast du den ersten Termin nicht bestanden, dich wieder abgemeldet oder dich krankgemeldet, kannst du dich bis eine Woche vor dem zweiten Termin persönlich im Prüfungsamt für die Wiederholungsprüfung anmelden.
  5. Mündliche Ergänzungsprüfungen sind davon unabhängig: Du kannst sie im Anschluss an den zweiten Termin zu Beginn des Folgesemesters ablegen.